LEITLINIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER INTERPRETEN

BEI DEN SEMESTERABSCHLUSSPRÜFUNGEN DER MUSIKSCHULE BRAININ E.V.

 IM FACH STREICHER (FACH KLAVIER SIEHE HIER):

 

1. Die Punkte werden nach einer Skala von 25 Punkten vergeben, dabei gilt:

9-16,9 = Ausreichend;

17-19,9 = Befriedigend;

20-22,9 = Gut;

23-24,9 = Sehr gut;

25 = Ausgezeichnet.

 

(Die Voraussetzung für ein “Ausreichend” ist es - und das ist auch realistisch - wenigstens Respekt vor unserer Kunst zu haben und ihn zu zeigen. Für diese Punkte wird weder große Begabung, noch außerordentliche Mühe erwartet).

 

2. Die jeweilige Lehrkraft des Vorspielenden ist bei der Bewertung ausgeschlossen.

 

3. Es wird bewertet:

Das Verständnis des Schülers dessen, was er spielt. Das äußert sich in

- einer ausdrucksvollen Phrasierung (z.B. das Demonstrieren der Kulmination, das richtige Verwenden einer Pause nicht nur in einer Phrase, sondern auch bei deren Ende)

- der Beherrschung verschiedener Artikulationsarten, wenn das Werk dies vorschreibt

- die Fähigkeit, Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden und diesen Unterschied darzustellen

- einer bestimmten Vorstellung des Stils des vorzutragenden Werkes (ein Barockes Werk sollte nicht in einer kitschig-romantischen Interpretation und ein romantisches nicht in einer Popfassung vorgeführt werden). 

- die Fähigkeit, die klangfarblichen Möglichkeiten des Instruments entsprechend darzustellen

 

4. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:

- richtige Körperhaltung,

- freie und korrekte Handhaltung

- angemessenes Verhalten auf der Bühne

- die Fähigkeit, die Situation bei Fehlern zu “retten” (nicht stocken beim Vortrag, sondern rhythmisch-organisch fortfahren)

- die rhythmisch korrekte Interpretation wird höher bewertet als das fehlerfreie Spielen der richtigen Tonhöhen,

 

5. Bei der Bewertung soll besonders beachtet werden:

- das Alter des Interpreten

- der Zeitraum des Unterrichts

 

6. Das korrekte und musikalische Vorspiel eines einfachen Stückes sollte höher bewertet werden als das nachlässige Vorspiel eines technisch anspruchsvollen Werkes. Wenn technisches Spiel sorgfältig erfolgt, darf dies selbstverständlich auch seinen Ausdruck in einer entsprechenden Bewertung finden.


 

MODELL EINES PROTOKOLLS

 

Die Punkte werden nach folgenden Vorgaben vergeben. Die rechte Spalte zeigt die maximal mögliche Punktezahl für jeden Bereich an. Die Juroren können die Punkte auch nach ihrem Ermessen teilen (z.B. 0,6 Punkte etc.) oder, wenn der Bereich nicht erfüllt wurde, auch Null Punkte geben.

 

Für die ersten 3 Qualifikationsstufen (Grundstufen 1, 2, 3):

 

Nr.

Zu bewertender Bereich

max. P.

err. P.

1.  

Künstlerisches Spiel (Fähigkeit, den Zuhörer emotional zu berühren; im Gegensatz zum schulmeisterhaften Spiel)

3

 

2.  

Rhythmus (rhythmisch richtiges Spiel)

3

 

3.  

Strukturelles Denken, Hervorhebung der wichtigen Teile (Thema vs. Tonleitern usw.)

3

 

4.  

Phrasierung (Melodiebögen, Kulminationen, Zäsuren, Pausen am Ende der Phrase)

3

 

5.

Sauberkeit der Intonation

2

 

6.  

Klangqualität

2

 

7.  

Artikulation (Staccato, Legato, Détache etc.)

2

 

8.  

Schwierigkeit des Repertoires im Verhältnis zum Alter und der Dauer des Unterrichts

2

 

9.  

Virtuosität (besondere Gewandtheit, motorische Fertigkeit)

2

 

10. 

Verhalten auf der Bühne (Auftritt, Verbeugung, Spiel)

1

 

11. 

Körperhaltung

1

 

12. 

Handhaltung

1

 

 

Insgesamt

25

 

Für die weiteren 3 Qualifikationsstufen (Aufbaustufen 1, 2, 3):

 

Nr.

Zu bewertender Bereich

max. P.

err. P.

1.  

Künstlerisches Spiel

5

 

2.  

Rhythmus

3

 

3.  

Strukturelles Denken, Hervorhebung der wichtigen Teile

3

 

4.  

Phrasierung

3

 

5.  

Sauberkeit der Intonation

3

 

6.  

Klangqualität

2

 

7.  

Artikulation

2

 

8.  

Schwierigkeit des Repertoires im Verhältnis zum Alter und der Dauer des Unterrichts

 

2

 

9.  

Virtuosität

2

 

 

Insgesamt

25

 

Für die weiteren 4 Qualifikationsstufen (Mittelstufen 1, 2, 3 und Oberstufe):

 

Nr.

Zu bewertender Bereich

max. P.

err. P.

1.  

Künstlerisches Spiel

5

 

2.  

Strukturelles Denken

5

 

3.  

Stilverständnis

5

 

4.  

Klangqualität

5

 

5.  

Virtuosität

5

 

 

Insgesamt

25

 

 

Außerdem wird die Bewertung des allgemeinen Eindrucks verlangt, der maximal mit 25 Punkten zu bewerten ist. Bei der Endnote wird der Mittelwert zwischen dieser Note und der Summe der Teilbereiche errechnet.

 

Qualifikationsstufen

 

(entsprechend der Schwierigkeit des Vorspielprogramms und der Qualität des Vorspiels):

 

Nr.

Bezeichnung

Abkürzung

Dauer des Unterrichts

Benötigte Note

Minimale

Punktzahl

 

1.     

Grundstufe 1

G1

ca. 2 Jahre

Befriedigend

17 von 25

2.     

Grundstufe 2

G2

ca. 3 Jahre

Befriedigend

17 von 25

3.     

Grundstufe 3

G3

ca. 4 Jahre

Befriedigend

17 von 25

4.     

Aufbaustufe 1

A1

ca. 5 Jahre

Gut

20 von 25

5.     

Aufbaustufe 2

A2

ca. 6 Jahre

Gut

20 von 25

6.     

Aufbaustufe 3

A3

ca. 7 Jahre

Gut

20 von 25

7.     

Mittelstufe 1

M1

ca. 8 Jahre

Gut

20 von 25

8.     

Mittelstufe 2

M2

ca. 9 Jahre

Gut

20 von 25

9.     

Mittelstufe 3

M3

ca. 10 Jahre

Gut

20 von 25

10.  

Oberstufe

O

ca. 12 Jahre

Sehr gut

23 von 25

 

Repertoire-Anforderungen für die Grundstufen:

 

Auswendiges Vorspiel von mindestens zwei Musikstücke unterschiedlicher Stile. Bestätigung der Leistung durch ein zweites Vorspiel mit gleichen Anforderungen aber mit einem anderen Programm.

 

Repertoire-Anforderungen für die Aufbaustufen:

 

Auswendiges Vorspiel von mindestens drei Musikstücken unterschiedlicher Stile, unter denen unbedingt ein Werk mit kontrastierenden Formteilen (Großform: entweder 1. oder 2. und 3. Satz eines Konzerts) sein muß. Bestätigung der Leistung durch ein zweites Vorspiel mit gleichen Anforderungen aber mit einem anderen Programm.

 

Repertoire-Anforderungen für die Mittelstufen:

 

Auswendiges Vorspiel von mindestens drei Musikstücken unterschiedlicher Stile, unter denen unbedingt ein polyphones Werk, ein Werk mit kontrastierenden Formteilen (Großform: entweder 1. oder 2. und 3. Satz einer Sonate oder eines Konzerts, Variationen) und ein virtuoses Werk oder eine Etüde sein muß. Bestätigung der Leistung durch ein zweites Vorspiel mit gleichen Anforderungen aber mit einem anderen Programm.

 

Repertoire-Anforderungen für die Oberstufe:

 

Auswendiges Vorspiel von mindestens vier Musikstücken unterschiedlicher Stile, unter denen unbedingt ein polyphones Werk, ein Werk mit kontrastierenden Formteilen (Großform: entweder 1. oder 2. und 3. Satz einer Sonate oder eines Konzerts) und ein virtuoses Werk sein muß. Bestätigung der Leistung durch zwei weitere Vorspiele mit gleichen Anforderungen aber mit anderen Programmen. Ein ähnliches viertes Abschlußprogramm muß eine gesamte Sonate und ein Konzert beinhalten. Teile der Sonate oder des Konzertes können in den vorigen drei Programmen erarbeitet worden sein.

 

DER SCHWIERIGKEITSGRAD DES PROGRAMMS SOLLTE IM VORAUS MIT DEM SCHULLEITER ABGESPROCHEN WERDEN.